Kurberatung Südhessen

MASERNSCHUTZIMPFUNG

Denken Sie an den Impfstatus!

Ab dem 01.03.2020 gilt bundesweit das Masernschutzgesetz!

Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder beim Eintritt in die Schule, den Kindergarten oder bei der Betreuung durch eine Tagesmutter oder bei der Durchführung einer Kurmaßnahme beide, von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masernimpfungen vorweisen müssen.

Genauso müssen auch Erwachsene, die nach dem 31.12.1970 geboren sind, geimpft sein.

Das heißt auch für Ihre Mutter-/Vater-Kind-Maßnahme in einer unserer Fachkliniken, die nach dem 01.03.2020 beginnt, müssen Sie und Ihre Kinder, wenn Sie/sie älter als ein Jahr, aber erst nach dem 31.12.1970 geboren sind, geimpft sein.

Personen, die mindestens zwei Jahre alt sind, müssen mindestens zwei Masernschutzimpfungen oder ausreichende Immunität gegen Masern nachweisen.

Wer wegen einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann und ein ärztliches Attest hat, ist ausgenommen.

Der Nachweis erfolgt vor Ort in den Kliniken:

  • durch Vorlage des Impfpasses oder
  • durch Vorlage eines ärztlichen Attests oder
  • durch Vorlage einer Titerbestimmung (Fragen Sie hierzu bitte Ihren Hausarzt!)

COVID19

Viele Kliniken haben im Juli 2020 ihren Kurbetrieb wiederaufgenommen.

Selbstverständlich unter Beachtung der immer aktuell geltenden Hygienevorschriften, sodass Ihre und die Sicherheit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kliniken weitgehend gewährleistet ist. Über die Abläufe und Voraussetzungen, die für den sicheren Verlauf Ihrer Kur notwendig sind, informieren wir Sie, soweit als möglich, im Vorfeld.

Nach Ihrem Antragsverfahren und der vorliegenden Kostenzusage durch Ihre Krankenkasse bekommen Sie weitere Informationen durch die Klinik persönlich. Dazu benötigen wir und Ihre gewählte Klinik selbstverständlich auch Ihre aktive Mithilfe. Aus diesem Grund erhalten Sie dann vor Ihrem Kurbeginn einen Anamnesebogen von Ihrer Klinik, der der Abklärung des Corona-Infektionsrisikos dient.

Natürlich erfordert die aktuelle Situation ein Umdenken und eine Anpassung der Organisation und der Abläufe in den Kliniken. Auch hierüber informiert Sie rechtzeitig und zeitnah dann Ihre gewählte Klinik, um dann möglichst tagesaktuelle Vorgaben auch umsetzen zu können. Die Vorgehen von uns und die der Kliniken orientieren sich an dem Leitsatz: so viel wie nötig, so wenig wie möglich – um Ihnen eine erholsame und gute Zeit in Ihrer gewählten Klinik zu ermöglichen.

….bleiben Sie gesund!