Kurberatung Südhessen

Vorwort

Die Mutter/Vater Kind Kuren sind eine gesetzlich verankerte Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherungen mit einer Aufenthaltsdauer von in der Regel 21 Tagen.

Für Beihilfe- und Privatversicherte gelten andere Regelungen. Diese werden immer im Einzelnen betrachtet und somit gibt es hier keinen einheitlichen Ablauf. Ein paar erste Informationen und hilfreiche Tipps finden Sie hier.

Ziel der Kurmaßnahme

Das Ziel der Mutter/Vater Kind (Vorsorgemaßnahme nach § 24 SGB V) ist es, dass Sie gestärkt und motiviert daraus hervorgehen. Durch die Einbeziehung Ihres Kindes/Ihrer Kinder in die therapeutischen Angebote sollen Sie lernen, Ihre festgefahrenen Alltagsstrukturen, Verhaltensmuster und schematischen Abläufe abzulegen. So lernen Sie “wieder“ für sich selbst schützende Grenzen zu setzen und können letztendlich den Alltag am Ende der Kurmaßnahme gemeinsam mit Ihrem Kind/Ihren Kindern besser meistern/bewältigen.

Zur Durchsetzung ihrer Kurmaßnahme übernehmen wir für Sie das komplette Antragsverfahren, gegebenenfalls auch ein Widerspruchsverfahren, sowie alle Formalitäten, die Sie für Ihre Vorsorgemaßnahme benötigen. Wir suchen mit Ihnen gemeinsam eine für Ihre Indikation/en passende Klinik heraus und beraten Sie zu allen weiteren wichtigen Punkten rund um Ihre Mutter/Vater-Kind-Kur.

FAQs

Muss ich für meine Mutter/Vater-Kind-Kur Urlaub nehmen?
Nein, sofern Sie berufstätig oder arbeitslos sind, legen Sie bitte Ihrem Arbeitgeber oder dem zuständigen Arbeitsamt die Kostenzusage der Krankenkasse als Nachweis vor, dass Sie eine stationäre Maßnahme durchführen. Bei Ihrer Kur handelt es sich um eine Maßnahme entsprechend den Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG). Das bedeutet: Für die Dauer der Kurmaßnahme steht Ihnen grundsätzlich Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber bzw. eine Fortzahlung der Leistung durch das Arbeitsamt zu.

Kommen bei meiner Mutter/Vater-Kind-Kur zusätzliche Kosten auf mich zu?
Ja, der gesetzliche Eigenanteil beträgt pro Kalendertag für Erwachsene 10,00 €.
Für die Kinder entfällt diese Zuzahlung. Dieser Eigenanteil wir in der Regel bei Kurbeginn entrichtet.

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