Kurberatung Südhessen

  • Die Kurmaßnahme dauert in der Regel 3 Wochen.
  • Eine Beantragung der Kurmaßnahme für die Dauer von 4 Wochen bzw. eine Verlängerung der Maßnahme ist in Ausnahmefällen möglich – aber nur bei entsprechender medizinischer Begründung.
  • Die Wiederholung der medizinischen Vorsorge bzw. Rehabilitation ist frühestens nach 4 Jahren möglich. Eine Verkürzung der Wiederholungsfrist ist auch hier nur in Ausnahmefällen und bei entsprechender medizinischer Begründung möglich. Hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre begleitende Ärztin oder Ihren begleitenden Arzt in der Klinik. Die Verlängerung beantragt die Klinik direkt bei Ihrer Krankenkasse.