Aus medizinischen und psychosozialen Gründen kann eine gemeinsame Maßnahme von Mutter und Kind angezeigt sein. Voraussetzung ist, dass
In der Regel werden Kinder bis zu 12 Jahren aufgenommen. Für behinderte Kinder gilt diese Altersgrenze nicht.
Gesunde Begleitkinder:
Für gesunde Kinder, die die Mutter oder den Vater aus psychosozialen Gründen in die Kurmaßnahme begleiten, werden die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Kinderbetreuung von der Krankenkasse bezahlt. Diese Kinder haben aber während der Kurzeit keine Anwendungen in Form von Krankengymnastik, Kinderentspannung, Mutter-Kind-Angeboten, Kindersport etc.
Kurbedürftige Begleitkinder (Therapiekinder mit Attest 65):
Kinder, die selbst kurbedürftig sind, werden – wie die Erwachsenen – indikationsgemäß behandelt, d.h. neben der Kinderbetreuung erhalten diese Kinder auf die Erkrankungen abgestimmte Anwendungen wie z.B. Atemgymnastik, Inhalationen, Psychotherapie, Psychomotorik, Kindersport, Kneippanwendungen etc.
Schulpflichtige Kinder:
Eine Aufnahme außerhalb der Ferien ist in der Regel problemlos, da viele Kliniken für die Zeit der Kur einen mit Ihnen abgestimmten Schulunterricht anbieten.